Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

folgenden Antrag bitte ich auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen:

Hauseigentümer müssen geschützt werden

Straßenausbaubeiträge in Oer-Erkenschwick, wie zuletzt noch bei der Eichendorff-und Kantstr. belasten hauptsächlich die betroffenen Anlieger und sind in Zeiten sich ändernder Anforderungen zur Mobilität ungerecht.
Die Oer-Erkenschwicker SPD hat die NRW-Parteigremien deshalb zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert, diese Beiträge der Bürger komplett abzuschaffen. Den Gemeinden sollen entsprechende Beträge aus Haushaltsmitteln des Landes erstattet werden.

Die Oer-Erkenschwicker Sozialdemokraten halten die aktuellen gesetzlichen Regelungen in NRW für ungerecht. Denn als Kommunalabgabe müssen Anlieger einer Verkehrsanlage anteilig die Kosten tragen, die durch eine nachträgliche Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung anfallen. In den zuletzt geführten Diskussionen mit den Beitragspflichtigen, aber auch hier im Rat, konnte und kann den Bescheidempfängern, die zum Teil mit einem hohen fünfstelligen Betrag belastet wurden, nicht vermittelt werden, welchen konkreten Vorteil sie als Gegenleistung für die Gebühr erhalten haben. Die anstehende Diskussion wird auch erneut bei den Abrechnungen der Glück-Auf-Str. und der Engelbertstr. Aufflammen. Es wird uns als Rat erneut von den Belasteten vorgetragen, dass das komplexe Rechenwerk nach den bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen als konkret ungerecht empfunden wird.

Die erhoffte politisch breit gefächerte Gesetzesinitiative auf Landesebene macht die anstehende Diskussion in Oer-Erkenschwick nicht überflüssig
Die SPD wird darauf drängen, dass auf dem Boden der aktuellen Rechtslage die Beitragssätze für die Anlieger so niedrig wie möglich bleiben und für die Zeit bis zur kompletten Abschaffung der Ausbaubeiträge, sowohl eine bürgerfreundliche Veränderung der Zahlungsmodalitäten aber zumindest eine umfassende Härtefallregelung für Betroffene eingebaut werden.
Es darf nicht sein, dass Anlieger ihr Haus verkaufen müssen, weil sie Ausbaubeiträge nicht finanzieren können.

Auch in Oer-Erkenschwick wurden Anlieger unverhältnismäßig hoch belastet. Für Rentner und Familien, die zwar ein Eigenheim besitzen, aber mit geringen Renten oder Familieneinkommen auskommen müssen, sind vier- bis fünfstellige Beträge nur schwer verkraftbar.
Die Nutzung der allermeisten Straßen ist nicht auf die Anlieger beschränkt, sie werden im Regelfall von der Allgemeinheit mitbenutzt. Ein erheblicher Vorteil durch die Straßenbaumaßnahmen sind -wie bereits eingangs gesagt -für den Anlieger nicht ersichtlich.

Schließlich wird auch eine sinnvolle Entwicklung von Ortsteilen behindert, wenn Anlieger aus Sorge vor späteren Ausbaubeiträgen schon in der Planungsphase nur schwer zu begeistern sind, in das betroffene Baugebiet einzuziehen.

Die SPD –OE hat zur Kenntnis genommen, dass aus den vorstehenden und weiteren Gründen zwischenzeitlich mehrere Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abgeschafft und durch kompensierende Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Landes ersetzt wurden. Zuletzt tat dies Bayern im Juni dieses Jahrs rückwirkend auf den Jahresbeginn 2018. Diese Entwicklung wird in NRW auch eintreten, deshalb muss bis zur Reaktion des Landesgesetzgebers ein kommunales Moratorium möglich sein, dass ab sofort mit der Erhebung von ungerechten Beiträgen Schluss sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Kemper
Fraktionsvorsitzender