Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Oer-Erkenschwick wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlrecht ab 16. Lebensjahr
Daher geht unsere Bitte an die Jugend von Oer-Erkenschwick, auch vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn so gewinnen die Parteien, die man persönlich nicht im Stadtrat haben möchte, auch nicht an Stärke.
KOMMUNALWAHL AM 13.09.2020
Am 13.09.2020 ist die Kommunalwahl 2020 für Oer-Erkenschwick.
„Diesen Termin sollte sich jeder merken und wählen gehen! Denn nur durch eine hohe Wahlbeteiligung sichern wir die Demokratie.“
Es dauert nur wenige Minuten.