Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Oer-Erkenschwick wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlrecht ab 16. Lebensjahr

Daher geht unsere Bitte an die Jugend von Oer-Erkenschwick, auch vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn so gewinnen die Parteien, die man persönlich nicht im Stadtrat haben möchte, auch nicht an Stärke.

#OEGEHTWÄHLEN2020

KOMMUNALWAHL AM 13.09.2020

Am 13.09.2020 ist die Kommunalwahl 2020 für Oer-Erkenschwick.

„Diesen Termin sollte sich jeder merken und wählen gehen! Denn nur durch eine hohe Wahlbeteiligung sichern wir die Demokratie.“

Es dauert nur wenige Minuten.