Im Grundgesetz ist das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, geregelt.

Es ist elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips.


Gemäß Grundgesetz ergeben sich die Wahlrechtsgrundsätze, namentlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT

Doch das Wahlrecht ist keine Selbstverständlichkeit, so ging z.B. ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der im 18. Jahrhundert begann um das Frauenwahlrecht zu erlangen. Aber auch heute noch gibt es Regionen auf der Welt, die ein Frauenwahlrecht nicht akzeptieren.

#OEGEHTWÄHLEN2020

KOMMUNALWAHL AM 13.09.2020

Am 13.09.2020 ist die Kommunalwahl 2020 für Oer-Erkenschwick.

Diesen Termin sollte sich jeder merken und wählen gehen!

Es dauert nur wenige Minuten.